Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seika Germany GmbH

1. Gültigkeit der Bedingungen

  1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Grundlage für alle Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zuvor schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebot

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend – auch in Bezug auf den Preis.

3. Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Verpackung, Porto, Frachtkosten, sonstige Versandkosten, Versicherung und Zölle sind in den Angeboten nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten und/oder tatsächlichen Liefertermin mehr als sechs Monate liegen, gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers.

4. Lieferung

  1. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  2. Verlangt der Käufer Vertragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, so verlängert sich diese in angemessenem Umfang.
  3. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und rechtmäßiger Arbeitskampfmaßnahmen. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.

5. Versand und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

6. Garantie und Haftung

  1. Unvollständige Lieferung oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung und beträgt sechs Monate mit Ausnahme der folgenden Bestimmung.
  3. In allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen seiner Lieferungen an den Käufer wird der Verkäufer die Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl entweder reparieren oder ersetzen.
    Der Käufer behält sich das Recht vor, die Vergütung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten, wenn drei Nachbesserungsversuche oder die Ersatzlieferung fehlschlagen.
  4. Macht der Käufer nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen innerhalb einer angemessenen Frist von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung keinen Gebrauch, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  5. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen vor, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen.
  2. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers veräußern. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware im kaufmännischen Verkehr mit Zustimmung des Verkäufers, so tritt er die daraus entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Forderungen des Verkäufers bis zur Höhe des Warenwertes an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

8. Bezahlung

  1. Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt fällig. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
  2. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen Rechnungen des Verkäufers ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Verkäufer ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.

9. Rücknahme

Hat der Käufer den Verkäufer bei der Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht oder fehlt diese, weil der Verkäufer den Kredit nicht gesehen hat, ist der Verkäufer berechtigt, ohne vorherige Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen ist der Verkäufer nach Erteilung des Auftrags erst nach Leistung einer angemessenen Anzahlung zu weiteren Leistungen verpflichtet.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist im kaufmännischen Verkehr für beide Parteien Düsseldorf.

11. Ort der Gerichtsbarkeit

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsverhältnissen im kaufmännischen Verkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ist Düsseldorf.

12. Geltendes Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Schlussbestimmungen

  1. Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, z.B. die fehlende Kaufmannseigenschaft, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.